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Umsetzung Infektionsschutzgesetz

26.11.2021

Aufgrund der noch ungeklärten Fragen zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes hier eine kurze Info zum 26.11.2021

Liebe Kolleg:innen,
Mitarbeiter:innen,
Angehörigen, Eltern, gesetzliche Betreuer:innen,


aufgrund der noch ungeklärten Fragen zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes gilt für die Lebenshilfe bba vorläufig und bis auf Widerruf folgende Regelung:

Für alle Angestellten gilt die 3 G Regel.

Zusätzlich bleibt es für Geimpfte und Genesene bei dem Angebot (und auch der Empfehlung), sich zweimal in der Woche mit Schnelltest testen zu lassen/selber zu testen.
Ungeimpfte legen täglich ein aktuelles Testergebnis vor. 3 x in der Woche können sie den Test unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchführen.

Für Mitarbeiter:innen gilt die 3 G Regel.

Die (freiwilligen Testungen) der Geimpften und Genesenen werden von der Einrichtung – wie bisher – mit Frau Hasel abgestimmt.

Ungeimpfte Mitarbeiter:innen legen täglich eine aktuelles Testergebnis vor.
Ungeimpfte Mitarbeiter.innen können täglich in der Einrichtung getestet werden.
Alle ungeimpften Personen, die sich nicht testen lassen / kein Testzertifikat vorlegen, können die Einrichtung nicht betreten.

In Fahrdiensten gilt die 3 G Regel nicht.

Für „Externe“ (Besucher:innen, Therapeuten, Handwerker) gilt die 3 G Regel.



Bühl, 26. 11. 21

Markus Tolksdorf
Geschäftsführer

© Lebenshilfe der Region Baden-Baden - Bühl - Achern e.V